Elektro-Schrott
Händler, Hersteller und Importeure sind verpflichtet, ausgediente elektrische und elektronische Geräte, die sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet. Es ist verboten, die ausgedienten Geräte via Kehrichtabfuhr oder Sperrgutsammlung zu entsorgen. Diese Regelungen sind in der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) festgehalten.
Gebühren
kostenlos
Produkte
- E-Zigaretten (Vapes)
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik
- Kühlgeräte
- Haushaltsgeräte
- Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge)
- Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug
- Leuchten und Leuchtmittel