Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://wahlen.tg.ch/
und die des Bundes unter www.admin.ch.

Urne Öffnungszeiten

Urne beim Gemeindehaus: Samstag 17.30 - 18.30 und Sonntag 10.00 - 11.00
Urne beim Feuerwehrdepot Hungerbühl: Sonntag 09.30 - 10.30

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen oder während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens um 11 Uhr des Abstimmungssonntags beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • sich die Stimmzettel nicht im (kleineren) Stimmkuvert befinden
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist